News
Wie erfüllt der Staat steigende Ansprüche mit bestenfalls gleichbleibenden Mitteln? Die wichtigste Rolle spielt hier höhere Effizienz des staatlichen Handelns. Das jetzt im renommierten Verlag Edward Elgar erschienene, internationale Handbook on Public Sector Efficiency bildet die ganze Breite dieses dynamischen Forschungsfeldes ab. Das Handbuch wendet sich an Forschende, Praktiker und politische Entscheidungsträger, die die Preis-Leistungsverhältnisse im öffentlichen Sektor verstehen und verbessern wollen. Michael Thöne erläutert dabei in seinem Kapitel die zentrale Funktion hoher und weiter steigender Qualität der öffentlichen Finanzen.
Der Sächsische Landtag berät einen Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung und zu Errichtung eines „Sondervermögens Sozialausgleich“. In der Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung erklärt Michael Thöne, warum dieser Vorschlag den Generationenkonflikt eher verschärfen würde, statt ihn zu moderieren und erträglicher zu gestalten. Mit 5 Milliarden Euro zusätzlicher Verschuldung soll hier den nicht näher spezifizierten sozialen Folgen möglicher Krisen begegnet werden. Ein solcher niedrigschwelliger Nebenhaushalt würde nicht nur nichts beitragen zu den großen Generationenaufgaben Klima, Demografie, Digitalisierung und Infrastruktur. Zudem würde – einmal mehr – die Gegenwartsgeneration ihre Gegenwartsprobleme mit viel geliehenem Geld zu mildern suchen. Es wäre eine Zukunftslast mehr, die den jungen und kommenden Generationen aufgebürdet würde. Die Anhörung im hier im Livestream.
Seit nahezu 100 Jahren begleitet die transdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) Staat und Wirtschaft dabei die Anforderungen des permanenten Aufgaben- und Technologiewandels im öffentlichen Sektor erfolgreich zu bewältigen. Mit dem AWV-Arbeitskreis „Öffentliche Finanzen und Nachhaltigkeit“ diskutiert Michael Thöne in Gießen die Optionen und Probleme, die deutschen Nachhaltigkeitsziele sichtbarer und verbindlicher mit dem Bundeshaushalt zu verknüpfen. Neben institutionellen und Compliance-Fragen steht dabei auch der wachsende Fachkräftemangel im Mittelpunkt, denn besseres und nachhaltigeres Management der öffentlichen Ausgaben muss auch mit weniger Personal noch gut umsetzbar sein.
Das schleswig-holsteinische Verfasssungsgericht hat den kommunalen Finanzausgleich des Landes in einem wichtigen Punkt für verfassungswidrig erklärt. Schleswig-Holstein hatte seinen zuvor in vielen Teilen verfassungswidrigen KFA im Jahr 2020 auf der Grundlage eines FiFo-GGR-Gutachtens grundlegend reformiert. Diese Reform war notwendig, um dem hohen Anspruch einer tatsächlichen Bedarfsgerechtigkeit gerecht zu werden. Bei der Finanzierung der zentralörtlichen Funktionen wurde im FAG 2020 jedoch auf die alte Lösung zurückgegriffen, anstatt die empirischen Ergebnisse von FiFo und GGR zu berücksichtigen. Diesen neu geschaffenen „Vergleichsmaßstab“ hätte der Gesetzgeber nach dem aktuellen Urteil nicht ignorieren dürfen. Hier muss nachgebessert werden. „Natürlich müssen sich Parlamente nicht auf Punkt und Komma an gutachterliche Empfehlungen halten“, erklärt dazu Michael Thöne, „aber bei der bedarfsgerechten Verteilung knapper Mittel bleibt wenig Spielraum für politische Gestaltungen, die die tatsächlichen Bedingungen kommunaler Arbeit nicht umfassend würdigen.“
In akuten Notsituationen wie der Coronapandemie oder der aktuellen Energiekrise steht für die Wirtschaftspolitik das Stützen und Retten im Vordergrund. Dies ist in erster Linie Aufgabe des Zentralstaates. Die Länder müssen diese Maßnahmen unterstützen und vor Ort umsetzen. Im Zentrum einer zukunftsorientierten, evidenzbasierten Wirtschaftspolitik der Länder müssen aber strukturelle Maßnahmen stehen, die auf verstärkte Zuwanderung, Produktivitätssteigerung und Klimaneutralität ausgerichtet sind. Dabei, so Michael Thöne in einer Stellungnahme für den nordrhein-westfälischen Landtag, zwingen fiskalische Restriktionen und der eigene Fachkräftemangel zu einer ambitionierten Modernisierung auch des Staates.