Kommunale Finanzausgleiche schaffen in allen 13 Flächenländern Deutschlands die finanzielle Grundlage für eine aufgabengerechten Finanzierung der Gemeinden, Städte und Kreise. Im Wandel kommunalen Aufgabenerfüllung und –schwerpunkte müssen die Landesgesetzgeber jeweils auch die Finanzausgleichssysteme weiterentwickeln.
Klimaschutz und Klimaanpassung werden Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in den kommenden Jahrzehnten absehbar stärker prägen als in den vergangenen Jahrzehnten. Um das im Klimaschutzgesetz des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen verankerte Ziel der Klimaneutralität aller gesellschaftlichen Bereiche bis 2045 zu erreichen, sind noch große und beschleunigte Anstrengungen erforderlich. Auch die Kommunen – Gemeinden und Gemeindeverbände – wenden sich zusehends dieser vielschichtigen Aufgabe zu. Im ersten Hauptteil wendet sich die finanzwissenschaftliche Überprüfung der Frage zu, ob und wie die Klimaschutz und die Klimaanpassung auch im kommunalen Finanzausgleich des Landes NRW berücksichtigt werden kann (und sollte).
Der zweite Hauptteil der Untersuchung überprüft die möglichen Effekte einer auf einer mehrjährigen Referenzperiode beruhenden Steuerkraftmesszahl. Der Wunsch der Kommunen, durch den Finanzausgleich gegen schwankende und unvorhersehbare Einnahmeveränderungen gut abgesichert zu sein, hat aus heutiger Sicht zwei sehr unterschiedliche Ursachen. Zum einen ist die wichtigste Steuereinnahmequelle eines Großteils der Städte und Gemeinden, die Gewerbesteuer, in hohem Maße konjunkturreagibel. Der andere Anlass, die Stabilisierungsfunktion des kommunalen Finanzausgleichs in den Blick zu nehmen, ist strukturell gegenläufig. Mit der Grundsteuerreform kommt es zu einer einmaligen strukturellen Veränderung der kommunalen Einnahmen. Die Frage nach den Verstetigungspotenzialen des Finanzausgleichs richtet sich hier vor allem auf die Gestaltung eines sanften Übergangs. Mittelfristig dürfte sich auch die neue Grundsteuer als relativ stetige Einnahmequelle erweisen, die keiner zusätzlichen Stabilisierung bedarf.

 

In Kooperation mit: sofia - Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse Hochschule Darmstadt


Auftraggeber: Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen


Bearbeiter:innen: Eva Gerhards, Dr. Michael Thöne, Prof. Dr. Thomas Döring (sofia)


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