2023
Der Beschultenansatz (früher: Schüleransatz) wird im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs Nordrhein-Westfalens als Nebenansatz zur Ermittlung des pauschalierten Finanzbedarfs der Gemeinden genutzt. Unter den genutzten Nebenansätzen ist er am differenziertesten, da er nicht auf einem, sondern auf zwei Indikatoren aufbaut, den Halbtagsbeschulten und Ganztagsbeschulten. Zwischen diesen beiden Indikatoren besteht eine große, im Zeitablauf variierende Spreizung. Allerdings lässt die üblicherweise zur Überprüfung des Gemeindefinanzierungsgesetztes genutzte Methode der Regression gemeindlicher Gesamtzuschussbedarfe eine detaillierte Analyse nicht zu. Daher gilt der der Beschultenansatz als nicht wirklich verständlich. Darunter leidet die Akzeptanz des Nebenansatzes. Zum muss die angemessene Berücksichtigung schulbezogener Bedarfe im Finanzausgleich „zukunftsfest“ ausgestaltet werden, da beginnend mit dem Schuljahr 2026/27 bundesweit alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung erhalten.
Das Gutachten leistet hier Abhilfe, indem es die Stärken der aufgabenspezifischen Analyse kommunaler Finanzbedarfe zum Einsatz bringt. Zunächst werden die kommunalen Schulträgeraufgaben und die damit verbundenen Aufwendungen einer detaillierten Untersuchung unterzogen. Dabei wird u.a. deutlich, dass die bislang zur Halbtagsbeschulung gerechnete OGS‐Betreuung mindestens ebenso hohe Bedarfe wie die Ganztagsbeschulung verursacht. Das führt zu unberücksichtigten finanziellen Belastungen gerade der Städte und Gemeinden, die im Ausbau der Offenen Ganztagesbetreuung schon relativ weit fortgeschritten sind.
Auf dieser Grundlage werden anhand der aufgabenspezifischen Regressionsanalyse vier alternative Modelle formuliert, um die gemeindlichen Schulträgeraufgaben in einem künftigen Finanzausgleich besser zu berücksichtigen. Zudem werden zwei Brückenlösungen entworfen, um die schulbezogenen Befunde der aufgabenspezifischen Analyse in den anderweitig unveränderten, auf der hergebrachten Gesamtregressionsanalyse beruhenden Finanzausgleich zu integrieren.
Nach Fertigstellung des Gutachtens hat sich die Landesregierung entschlossen, das auch im Gutachten präferierte neue Modell mit Kurztagsbeschulten und Langtagsbeschulten mit dem Gesetzesentwurf für das GFG 2024 umzusetzen.
Auftraggeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau
und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Bearbeiter:innen: Dipl.-Vw. Eva Gerhards, Dr. Michael Thöne
Mitarbeit: Florian Haerst, Helena Rahaus
Veröffentlichung: FiFo Bericht Nr. 32