2017 - 2019

Steuerliche Subventionen müssen ihren Nutzen und ihre Wirksamkeit genauso unter Beweis stellen wie direkte Förderungen. Ökonomische Relevanz, Effizienz, Transparenz und Nachhaltigkeit sind weitere Kriterien, nach denen Steuervergünstigungen geprüft werden müssen, wenn man bewerten will, ob sie beibehalten, modernisiert, in Finanzhilfen umgewandelt oder abgeschafft werden sollen.

In den Jahren 2007 bis 2009 hat das FiFo Köln im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) ein Konsortium geleitet, das 20 große Steuervergünstigungen nach einheitlichen finanzwissenschaftlichen Kriterien evaluiert hat.

In den Jahren 2017 bis 2019 stand die nächste, noch größere Evaluierungsrunde an. Dieses Mal wurden 33 verschiedene Steuervergünstigungen aus dem Subventionsbericht des Bundes quantifiziert und nach einheitlicher, weiterentwickelter Methode auf Herz und Nieren geprüft. Das Spektrum der betroffenen Steuern reicht von der Lohn- und Einkommensteuer über die Kraftfahrzeugsteuer bis hin zu vielschichtigen Vergünstigungen in der Energie- und Stromsteuer. Auch die berührten Wirtschaftsbereiche sind breit gestreut: Neben Vergünstigungen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft im Allgemeinen sind auch die Landwirtschaft, Straßen-, Wasser- und öffentlicher Verkehr, Wohnungswesen und Städtebau sowie Sparförderung und Vermögensbildung betroffen.

Die Ergebnisse der Evaluierung sind so vielfältig wie ihre Ziele. Die Untersuchungen zu Wirksamkeit, Relevanz, Nachhaltigkeit und Transparenz der 33 sehr unterschiedlichen Vergünstigungsregeln in der Einkommen- und Kfz-Steuer sowie in Energie- und Stromsteuer zeigen, wie entscheidend regelmäßige Evaluierungen für eine Politik sind, die mehr und mehr evidenzbasiert und ergebnisorientiert arbeiten will. In der Gesamtbewertung bekommen nur sechs Maßnahmen mit zusammen 2,7 Milliarden Euro bekommen ein „gut“. Die Mehrheit der überprüften Steuervergünstigungen schneidet mit „ausreichend“ ab. Immerhin zehn Maßnahmen von zusammen 1,8 Milliarden Euro pro Jahr sind so schwach, dass sie dringend angepasst oder abgeschafft werden sollten.

Das Team, mit dem das FiFo Köln 2017 die Ausschreibung gewonnen und die Evaluierung aufgenommen hat, umfasst das ifo München, das ZEW Mannheim und das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT).

Auftraggeber: Bundesministerium der Finanzen

Bearbeiter:innen Dr. Michael Thöne, Dipl.-Vw. Eva Gerhards, Dr. Caroline-Antonia Hummel, Dr. Bernhard Koldert, Léa Lamouroux, MSc, Tobias Müller, MSc

Veröffentlichungen:

Evaluierung von Steuervergünstigungen II Ergebnisüberblick

Evaluierung von Steuervergünstigungen II Teilbericht A

Evaluierung von Steuervergünstigungen II Teilbericht B

Evaluierung von Steuervergünstigungen II Teilbericht c

Evaluierung von Steuervergünstigungen II Teilbericht D

Evaluierung von Steuervergünstigungen II Teilbericht E

Pressemitteilung Steuervergünstigungen

 

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