2018 - 2020
Im Januar 2017 hat das schleswig-holsteinische Verfassungsgericht den geltenden, zuvor in wichtigen Elementen reformierten Finanzausgleich im Land für teilweise nicht verfassungskonform erklärt. Die zentrale Kritik des Verfassungsgerichts richtete sich dabei darauf, dass der Gesetzgeber es im Reformprozess nicht hinreichend überprüft habe, ob die Neufassung des Finanzausgleichs in horizontaler und in vertikaler Perspektive an den objektiven Bedarfen der beiden Ebenen und der verschiedenen kommunalen Gruppen ausgerichtet sei. Eine einfache Ausrichtung an Ausgabenrelationen allein, wie in Schleswig-Holstein und vielen anderen Ländern praktiziert, sei unzulässig.
Hier setzt das Vorhaben „Bedarfsgerechte Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Schleswig-Holstein“ an, das vom Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut in Kooperation mit dem Hamburger Planungsbüro Gertz Gutsche Rümenapp (GGR) umgesetzt wird. Angestoßen durch die Verfassungsgerichtsurteile von 2017 entsteht die Notwendigkeit, den kommunalen Finanzausgleich in vertikaler und horizontaler Perspektive grundlegender zu analysieren und, bei Bedarf, zu reformieren, als dies bei üblichen Überarbeitungsanlässen der Fall ist. Insbesondere die bedarfsorientierte Überprüfung des vertikalen Finanzverhältnisses von Land und kommunaler Familie ist dabei ein absolutes Novum, wie es noch für kein Land in Deutschland gefordert oder implementiert wurde. Die Chance zur Modernisierung der Finanzbeziehungen geht allerdings mit Risiken einher, die erkannt und beherrscht werden müssen. Eines der zentralen Risiken liegt darin, dass die Schaffung von Bedarfsorientierung unwillentlich zu einer strukturellen Schwächung der kommunalen Ebene führt. Dieser Gefahr kann mit dem neuartigen Ansatz von FiFo und GGR begegnet werden.
Auftraggeber: Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein
Bearbeiter:innen Dr. Michael Thöne, Dipl.-Vw. Eva Gerhards, Fabian Schrogl, MSc, Helena Kreuter, Ph.D.
Veröffentlichung: Bedarfsgerechte Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Schleswig Holstein