2012 - 2013

Finanzausgleichsfragen sind naturgemäß Streitfragen. Dies gilt für das Gemeindefinanzierungsgesetz in Nordrhein-Westfalen ebenso wie für die kommunalen Finanzausgleiche in vielen anderen Ländern. Wo vertikal zwischen Land und kommunaler Familie einerseits und horizontal zwischen den Kommunen andererseits knappe Gelder verteilt werden, darf allgemeines Einverständnis mit bestimmten Mittelallokationen nicht erwartet werden, solange alternative Verteilungsmechanismen auch abweichende Verteilungsergebnisse möglich erscheinen lassen. Gerade wenn alle betroffenen Gruppen unter – teils sehr großen – fiskalischen Defiziten leiden und sich entsprechenden Konsolidierungsforderungen gegenüber sehen, ist völlige Einmütigkeit in Finanzausgleichsfragen nicht zu erwarten. Gleichwohl sieht sich der Gesetzgeber in der Pflicht, einen gerechten Finanzausgleich zu implementieren. Um mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz ein Ergebnis zu erreichen, das bedarfsgerecht ist und zudem von den Betroffenen – wenn auch nicht unbedingt einstimmig – als ausgewogen und fair akzeptiert werden kann, müssen in einem ersten Schritt die Tatsachen weitest möglich geklärt werden. Unter Zuhilfenahme wissenschaftlicher Expertise werden die Daten und Rahmenbedingungen erfasst, die objektiven Notwendigkeiten werden identifiziert und so präzise wie möglich quantifiziert, schließlich werden die geeigneten Ausgestaltungsoptionen für einen bedarfsgerechten kommunalen Finanzausgleich dargestellt und hinsichtlich ihrer instrumentellen Vor- und Nachteile bewertet. Die Weiterentwicklung des Finanzausgleichs mit begleitender Unterstützung durch wissenschaftliches Know-how hat in Nordrhein- Westfalen eine lange Tradition. In diese Tradition stellt sich das vorliegende Gutachten. Es beantwortet Fragen nach der Angemessenheit und der (Bedarfs-)Gerechtigkeit einzelner Gestaltungsparameter des Finanzausgleichs im Rahmen dessen, was die Wissenschaft beantworten kann. Im Gutachten wird deutlich, dass die finanzwissenschaftliche Analyse manche der aufgeworfenen Fragen nur bis zu einem bestimmten Punkt beantworten kann, ab dem originär politische Weichenstellungen notwendig werden. Im Sinne guter wissenschaftlicher Politikberatung versucht das Gutachten, diese Grenze stets transparent zu machen.

Auftraggeber: Ministerium für Inneres und Kommunales NRW

Bearbeiter:innen Dr. Michael Thöne, Dr. Caroline Antonia Hummel, Dr. Anna Rauch

Veröffentlichungen:

Gutachten zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in NRW

 

 
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