2015

Forschungsprojekt für das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, Düsseldorf

Für überschuldete oder von Überschuldung bedrohte Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat der "Stärkungspakt Stadtfinanzen" eine neue Form finanzieller Konsolidierungshilfen geschaffen, die an klare Sanierungsmaßnahmen der beteiligten Kommunen gebunden sind. Die Finanzierung dieser Hilfsmaßnahmen erfolgt größtenteils zulasten des Landeshaushalts und mit einem knappen Sechstel zulasten der Finanzausgleichsmasse des Gemeindefinanzierungsgesetzes, d.h. zulasten der Finanzausgleichsempfänger. Rund 13 Prozent des Stärkungspakts werden durch finanzstarke Städte und Gemeinden finanziert. Dazu wird ab 2014 bei den nachhaltig abundanten Kommunen eine "Solidaritätsumlage" erhoben.

Die FiFo-Studie analysiert und bewertet zentrale Gestaltungsfragen der Solidaritätsumlage aus finanzwissenschaftlicher Perspektive. Parallel setzt sich die Untersuchung mit den finanzwissenschaftlichen Argumenten auseinander, die in der Verfassungsbeschwerde von mehr als 70 Städten und Gemeinden gegen die Umlage vorgebracht werden. In der Summe zeigt das FiFo Köln in seiner Forschungsarbeit klar die Stärken und Schwächen dieser besonderen Art der Abundanzumlage. Die Solidaritätsumlage präsentiert sich als ein ökonomisch keineswegs makelloses Instrument, das aber noch lange nicht als verfassungswidrig gelten kann.

Mit Urteil vom 30. August 2016 hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen – unter anderem auf Grundlage einer ersten Fassung der FiFo-Studie – die Verfassungskonformität der Solidaritätsumlage bestätigt und die Klage abgewiesen.

Bearbeiter:innen Dr. Michael Thöne, Dr. Caroline-Antonia Hummel, Dr. Anna Rauch

 

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