2021 - 202
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat am 16. Dezember 2020 Teile des bisherigen Landesfinanzausgleichsgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Bis 2023 muss ein neuer kommunaler Finanzausgleich entwickelt werden. Die Landesregierung unternimmt es dabei, den horizontalen Finanzausgleich im Wesentlichen in Eigenregie zu entwickeln. Die Kommunen werden dabei insofern eingebunden, als ausgewählte Kommunalvertreter:innen sowie die kommunalen Spitzenverbände regelmäßig informiert werden.
Um sicherzustellen, dass auch wissenschaftliche Expertise in diesen Prozess einfließt, hat der Landkreistag Rheinland-Pfalz mit dem FiFo Köln einen Rahmenvertrag geschlossen, auf dessen Grundlage kurzfristig aufkommende finanzwissenschaftliche Fragestellungen zum Landesfinanzausgleichsgesetz analysiert werden können.
Auftraggeber: Landkreistag Rheinland-Pfalz (Mainz)
Bearbeiter:innen Helena Kreuter, PhD, Dr. Bernhard Koldert, Dr. Michael Thöne