Das schleswig-holsteinische Verfasssungsgericht hat den kommunalen Finanzausgleich des Landes in einem wichtigen Punkt für verfassungswidrig erklärt. Schleswig-Holstein hatte seinen zuvor in vielen Teilen verfassungswidrigen KFA im Jahr 2020 auf der Grundlage eines FiFo-GGR-Gutachtens grundlegend reformiert. Diese Reform war notwendig, um dem hohen Anspruch einer tatsächlichen Bedarfsgerechtigkeit gerecht zu werden. Bei der Finanzierung der zentralörtlichen Funktionen wurde im FAG 2020 jedoch auf die alte Lösung zurückgegriffen, anstatt die empirischen Ergebnisse von FiFo und GGR zu berücksichtigen. Diesen neu geschaffenen „Vergleichsmaßstab“ hätte der Gesetzgeber nach dem aktuellen Urteil nicht ignorieren dürfen. Hier muss nachgebessert werden. „Natürlich müssen sich Parlamente nicht auf Punkt und Komma an gutachterliche Empfehlungen halten“, erklärt dazu Michael Thöne, „aber bei der bedarfsgerechten Verteilung knapper Mittel bleibt wenig Spielraum für politische Gestaltungen, die die tatsächlichen Bedingungen kommunaler Arbeit nicht umfassend würdigen.“

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