Seit 2025 ist die reformierte Grundsteuer in Kraft. Nordrhein-Westfalen und zwei weitere Länder geben ihren Kommunen die Möglichkeit, auf Wohngrundstücke einen niedrigeren Hebesatz anzuwenden als auf gewerbliche Grundstücke. Die bisherige Methode zur gleichmäßigen Berücksichtigung der Grundsteuerkraft im kommunalen Finanzausgleich funktioniert damit nicht mehr. Befürchtungen, eine neue Methode werde kompliziert oder die Grundsteuer B müsse gar aus dem Finanzausgleich herausgenommen werden, sind jedoch unbegründet. Eva Gerhards und Michael Thöne zeigen im FiFo-Bericht Nr. 35, dass dies mit der neuen Methode „Einer für alle“ sogar einfach, effizient und gerecht möglich ist. Die Kurzstudie empfiehlt auch eine Lösung für die optionale Grundsteuer C auf unbebaute baureife Grundstücke. 

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