Datum: Juli 2020

Eva Gerhards, Fabian Schrogl, Michael Thöne

FiFo / Juli 2020 / Studie, FiFo, Stiftung Umweltenergierecht, Deutsche Energieagentur

Abstract
Mit dieser Kurzstudie legen wir einen Vorschlag für die Absenkung der EEG-Umlage auf null vor. Wir setzen dabei auf aktuelle Diskussionen und Initiativen (Brennstoffemissionshandelsgesetz, Konjunkturpaket) auf und legen damit dar, wie eine längst begonnene Entwicklung zügig abgeschlossen werden kann und welche Effekte dies im Verlauf des aktuellen Jahrzehnts mit sich bringen könnte. Hierbei orientieren wir uns an folgenden Überlegungen:

1. Innovationsfreundlichkeit und Beschleunigung der Energiewende Die gegenwärtige Struktur von Abgaben und Umlagen ist innovationsfeindlich. Dies gilt insbesondere für die EEG-Umlage, die durch ihre Höhe verschiedenen für die integrierte Energiewende (Sektorkopplung) erforderlichen Geschäftsmodellen im Wege steht.

2. Bürokratieabbau Die vielfachen Sonderregelungen bei der Festsetzung der Höhe der EEG-Umlage sowie bei der Kontrolle und Einziehung der entsprechenden Umlage verursachen einen sehr erheblichen bürokratischen Aufwand. Wir zeigen, dass viele Regelungen mit dem Vorschlag überflüssig werden und benennen diese konkret.

3. Verteilung von Entlastung Der von uns im Folgenden skizzierte Vorschlag führt zunächst zu Entlastungen, die in den kommenden Jahren weitere konjunkturelle Impulse setzen können. Wir legen dar, dass die damit verbundene Aufteilung der Entlastungen sozial ausgewogen ist.

4. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt Angesichts des Fortschreitens von Energiewende und Klimaschutz und des damit verbundenen Wegfalls fossiler Energieträger bei einem perspektivischen Zuwachs des Verbrauchs von Strom weisen wir einen Weg auf, wie die benannte Maßnahme trotz anfänglich hoher finanzieller Aufwände auf lange Sicht aufkommensneutral umgesetzt werden kann.

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