2013 - 2014

Mit Urteil vom 9. Oktober 2012 hat das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt dessen kommunalen Finanzausgleich dahingehend beanstandet, dass bei Bevölkerungsrückgang ungeprüft ein proportionaler Rückgang kommunaler Aufgaben  und Ausgabenlasten unterstellt wurde. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, den Einfluss des Bevölkerungsrückganges und von Kostenremanenzen bei den unterschiedlichen kommunalen Aufgaben zu untersuchen und im beim kommunalen Finanzausgleich zu berücksichtigen

Diese empirische  Untersuchung wurde vom FiFo Köln in Kooperation mit der Gertz Gutsche Rümenapp GbR im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt im Frühling 2013 durchgeführt. Für 24 differenzierte kommunale Aufgabenfelder werden getrennt für die kreisangehörigen Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise Kostenremanenzen empirisch ermittelt. Auf Basis der Studienergebnisse wird ab 2014 der kommunale Finanzausgleich in Sachsen-Anhalt durchgeführt.

Die breite Evidenz für Fixkosteneffekte und Kostenremanenzen bei der kommunalen Aufgabenerfüllung lenkt den Blick auch auf Länder und Bund. Bei einer alternden und gebietsweise schrumpfenden Bevölkerung ist nicht zu erwarten, dass sich Kostenremanenzen und Fixkosteffekte nur auf die kommunale Ebene beschränken werden.

In Kooperation mit:

    Gertz Gutsche Rümenapp - Stadtentwicklung und Mobilität GbR

Auftraggeber: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt


Bearbeiter:innen Dr. Michael Thöne, Dr. Stephan Dobroschke


Veröffentlichungen:
 
Ermittlung von aufgabenbezogenen Kostenremanenzen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs in Sachsen-Anhalt

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