2021
Die Energiesteuer ist gegenwärtig eine der bedeutendsten Steuern in Deutschland. Mit einem Aufkommen von mehr als 40 Milliarden Euro im Jahr 2019 macht die Energiesteuer einen Anteil von 5,5 Prozent des gesamten deutschen Steueraufkommens aus. Neben ihrer großen fiskalischen Bedeutung für den Bundeshaushalt soll die Energiesteuer Anreize zur Verminderung des Energieverbrauchs setzen.
Allerdings fehlt dem heutigen Energiesteuersystem sowohl auf deutscher wie auch europäischer Ebene ein expliziter klimapolitischer Bezug. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Spätestens mit dem Pariser Klimaabkommen ist eine konsequente und durchgehende Ausrichtung der Energiepolitik auf den Klimaschutz erforderlich. Ziel einer Energiesteuer 2.0 auf nationaler und europäischer Ebene ist ein Systemwechsel bei der Besteuerung der Energieträger. Brenn- und Kraftstoffe sollten in Zukunft anhand ihrer Klimawirkung bewertet und fossiler Kohlenstoff zur Bemessungsgrundlage gemacht werden. Eine auf diese Weise reformierte Energiesteuer würde sich in den Katalog klimapolitischer Instrumente einbetten, die direkt oder indirekt die Produktion und den Absatz alternativer Energieträger beeinflussen und damit für deren Herstellung und Verwendung einen Anstoß geben.
Wie eine solche Energiesteuerreform umgesetzt werden kann, zeigt die Studie „Energiesteuer 2.0: Konzept für eine Reform der Energiesteuer im Dienst des Klimaschutzes“, die von Frontier Economics und dem Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut erstellt worden ist.
Die Energiesteuer 2.0 verlangt eine Weiterentwicklung der Bemessungsgrundlage. Anstatt die jeweiligen Brenn- und Kraftstoffe mengenbasiert oder anhand ihres Energiegehalts zu besteuern, sollen sie anhand ihres fossilen Kohlenstoffgehaltes besteuert werden. Die Anteile grüner Kohlenstoffe könnten künftig mittels Massenbilanz ermittelt werden. Die Ermittlung ist ähnlich dem bereits bestehenden System der Ermittlung der Treibhausgasminderungsquote. Während die Bemessungsgrundlage und Bilanzierung angepasst werden, bleiben Steuerpflicht und Steuerschuldnerschaft im Reformmodell unverändert. Dies ermöglicht auch weiterhin eine vergleichsweise einfache und mit geringem Verwaltungsaufwand verbundene Besteuerung.
Durch diese „Energiesteuer 2.0“ und weitere Maßnahmen, wie etwa ein steigender CO2-Preis durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz, könnten alternative Kraft- und Brennstoffe deutlich früher wettbewerbsfähig werden als ohne eine Steuerreform. Auch die EU-Energiesteuerrichtlinie, die im Rahmen des Green Deals voraussichtlich noch 2021 erneuert wird, sollte innovative und stark klimaorientierte Modelle wie die „Energiesteuer 2.0“ explizit fördern.
in Kooperation mit: Frontier Economics Ltd
Auftraggeber: Mineralölwirtschaftsverband Deutschland e.V. ; IWO - Institut für Wärme und Mobilität
Bearbeiter:innen Dr. Michael Thöne, Dr. Bernhard Koldert, Fabian Schrogl, MSc
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