2014 - 2015

 

Das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg hat das FiFo 2014 mit einer finanzwissenschaftlichen Begutachtung des brandenburgischen kommunalen Finanzausgleichssystems beauftragt, um den Überprüfungspflichten für das Ausgleichsjahr 2016 nachzukommen.

Das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz sieht in einem dreijährlichen Turnus Überprüfungspflichten für die Verbundquote, die Teilschlüsselmassen und die Hauptansatzstaffel vor.  Darüber hinaus soll die Wirksamkeit des 2014 eingeführten Jugendhilfelastenausgleichs überprüft werden.
Das Gutachten verwendet den bereits etablierten Symmetriekoeffizienten  zur Prüfung der vertikalen Verteilung. Einen wichtigen Beitrag über den Gutachterauftrag hinaus leistet das Gutachten durch die Umstellung der Bewertungsgrundlagen für die Teilschlüsselmassenableitung und die Hauptansatzstaffel auf die doppische Haushaltsrechnung. Um die Konsistenz zur vertikalen Betrachtung sicherzustellen, wird das Konzept des Symmetriekoeffizienten auch auf die horizontale Bewertung übertragen. Für den Jugendhilfelastenausgleich ist das Spannungsfeld aus Anreiz- und Bedarfsgerechtigkeit maßgeblich.

Bearbeiter:innen Dr. Michael Thöne, Dipl.-Vw. Eva Gerhards, Dr. Caroline-Antonia Hummel, Dr. Anna Rauch

Veröffentlichung:

 

 
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