2013

Mit der Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz im Jahr 2009 haben Bund und Länder sich dazu verpflichtet, einen grundlegenden finanzpolitischen Kurswechsel einzuleiten und den jahrzehntelangen stetigen Anstieg der Staatsverschuldung anzuhalten. Die Länder müssen ab 2020 strukturell ausgeglichene Haushalte vorweisen.

In der Untersuchung der Funktionsbedingungen und Erfolgsaussichten der grundgesetzlichen Schuldenbremse für die Bundesländer kommen wir zu dem Schluss, dass das Verbot struktureller Haushaltsdefizite ab 2020 allein nicht ausreicht, den Ländern den Weg zur fiskalischen Gesundung zu ebenen und ihnen eine vollwertige föderale Staatlichkeit zu sichern. Dazu sind gleichzeitig mehr Freiheit und mehr Disziplinierung nötig, d.h. positive wie negative Sanktionierung der Schuldenbremse.


Die Studie entwickelt diese Mechanismen. Außerdem wirft sie einen gründlichen Blick auf die zahlreichen möglichen Schlupflöcher der Schuldenbremse. Diese Umgehungsmöglichkeiten zu stopfen, stellt sich als eine der zentralen Herausforderungen heraus, wenn die Defizitgrenzen auch materiell funktionieren sollen.
Im Ergebnis empfehlen wir umfangreichen Maßnahmen, die zur Umsetzung der Schuldenbremsen notwendig und zu Revitalisierung des deutschen Föderalismus hilfreich sind: Ein starkes Aufsichtsgremium, Steuerautonomie für die Länder, die Androhung erzwungener Steuererhöhungen, umfangreiche Regulierungen gegen Schlupflöcher und eine grundlegende Finanzausgleichsreform.

Auftraggeber: Bayerisches Stastsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr ud Technologie

Bearbeiter:innen Dr. Michael Thöne, Prof. Dr. Clemens Fuest


Veröffentlichungen:

Ökonomenstimme: Der weite Weg zu funktionierenden Schuldenbremsen in den Bundesländern
 
Durchsetzung der Schuldenbremse in den Bundesländern

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