2021 - 202

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat am 16. Dezember 2020 Teile des bisherigen Landesfinanzausgleichsgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Bis 2023 muss ein neuer kommunaler Finanzausgleich entwickelt werden. Die Landesregierung unternimmt es dabei, den horizontalen Finanzausgleich im Wesentlichen in Eigenregie zu entwickeln. Die Kommunen werden dabei insofern eingebunden, als ausgewählte Kommunalvertreter:innen sowie die kommunalen Spitzenverbände regelmäßig informiert werden.

Um sicherzustellen, dass auch wissenschaftliche Expertise in diesen Prozess einfließt, hat der Landkreistag Rheinland-Pfalz mit dem FiFo Köln einen Rahmenvertrag geschlossen, auf dessen Grundlage kurzfristig aufkommende finanzwissenschaftliche Fragestellungen zum Landesfinanzausgleichsgesetz analysiert werden können.
 
Auftraggeber: Landkreistag Rheinland-Pfalz (Mainz)
          
Bearbeiter:innen Helena Kreuter, PhD, Dr. Bernhard Koldert, Dr. Michael Thöne

We use cookies

We use cookies on our website. Some of them are essential for the operation of the site, while others help us to improve this site and the user experience (tracking cookies). You can decide for yourself whether you want to allow cookies or not. Please note that if you reject them, you may not be able to use all the functionalities of the site.