Date added: June 2003

Dieter Ewringmann

FiFo / Juni 2003 / Kurzbericht, FiFo (i.A. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrauche Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Nordrhein Westfalen)

Abstract
In den Jahren 1996 und 1997 hat das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo) im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung eine Untersuchung1 über die Möglichkeiten der Einführung verschiedener Umweltabgaben durchgeführt; eine Parallelstudie wurde vom Öko-Institut vorgelegt und ein Rechtsgutachten von Prof. Jarass. Seinerzeit ist neben anderen Abgabenelementen auch die Einführung einer Grundwasserentnahmeabgabe untersucht worden. Gleichzeitig gab es Bestrebungen, ergänzend dazu das Grundwasser gegen landwirtschaftliche Schadstoffeinträge durch eine weitere Abgabe auch qualitativ zu schützen. Seit einiger Zeit überlegt das Land erneut, ein Wasserentnahmeentgelt – allerdings nicht mehr nur beschränkt auf das Grundwasser – einzuführen. Das FiFo ist gebeten worden, die dazu in Betracht kommenden Ausgestaltungsoptionen und ihre Konformität mit den deutschen und europäischen Entwicklungen zu prüfen, die sich für den Bereich der Wasserentnahme und Wasserbewirtschaftung ergeben haben, und schließlich einen groben Überblick über die mit den Abgabeplänen und - modellen verbundenen Aufkommens- und Belastungseffekte zu geben. Außerdem sollten die Verwaltungserfahrungen in anderen Bundesländern berücksichtigt werden. Über die Ausgestaltungsmöglichkeiten – vor allem über die Höhe und die Differenzierungskriterien des Abgabesatzes – haben auf der Grundlage mehrerer vom Institut vorbereiteter Kurzpapiere Gespräche mit dem Auftraggeber stattgefunden. Die dabei getroffenen Vorentscheidungen sind als Vorgabe in diesen Bericht eingeflossen. Eine detaillierte Untersuchung des landespolitischen Anliegens zur Einführung eines Wasserentnahmeentgeltes ist im Rahmen dieses Projektes weder beabsichtigt noch möglich gewesen. Für eine umfassende Analyse fehlt es in vielen Bereichen zudem an aktuellem Datenmaterial, vor allem um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Abgabenerhebung präziser analysieren zu können; so beziehen sich beispielsweise die Angaben zur Wassergewinnung und Wasserverwendung auf das Jahr 1998. Strukturelle Entwicklungen, die seit der Begutachtung in den Jahren 1996 und 1997 eingetreten sind, können in einigen Fällen aufgrund von Informationsmängeln und von zeitlichen Restriktionen nicht berücksichtigt werden. In manchem Punkt muss sich die Stellungnahme auf Erkenntnisse aus der früheren Untersuchung zurückziehen. Damals war allerdings der Ausgangspunkt ein anderer: Es ging um eine wesentlich komplexere Strategie zur Abgabeneinführung – im Bereich des Gewässerschutzes stand vor allem der qualitative Grundwasserschutz im Vordergrund; als Ergänzung zur Grundwasserabgabe wurden u.a. auch eine Abgabe auf den Wirtschaftsdünger und eine Nitratabgabe in die Untersuchung einbezogen. Da es nunmehr vor allem um Wassermengenaspekte und in diesem Zusammenhang um die Abschöpfung von Sondervorteilen sowie um vorsorgendes Wassersparen geht, müssen auch andere Begründungsmuster diskutiert und die Ausgestaltungsdetails darauf abgestellt werden. Dieser Bericht widmet sich daher zunächst der Begründung für ein Wasserentnahmeentgelt, rekurriert dazu auf die landespolitische Ausgangslage, die genannten Vorgaben und andere Rahmenbedingungen und versucht dann, unter Berücksichtigung vorhandener Regelungen in anderen Bundesländern sowie zusätzlicher Restriktionen einen Ausgestaltungsentwurf vorzulegen. Abschließend werden einige Wirkungshypothesen und –Abschätzungen präsentiert, wobei auch die Verwaltungskosten einbezogen werden. 

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