Datum: März 1995

Rainer Scholl

FiFo / November 1995 / Diskussionsbeitrag, FiFo

Abstract
Die Beobachtung, daß praktizierte umweltpolitische Instrumente nur wenig mit ihren theoretischen Vorbildern gemeinsam haben, ist weder neu noch überraschend. Diese Diskrepanz wird im allgemeinen auf die Notwendigkeit zurückgeführt, auf zahlreiche Partikularinteressen und Egoismen innerhalb des politischen Raumes Rücksicht nehmen zu müssen. Dieser Prozeß führt dann zur Aufnahme von Ausgestaltungselementen und Sonderregelungen in die Gesetze, welche keine irgendwie geartete Rechtfertigung durch die theoretischen Vorbilder erfahren. Hiervon ist auch die Abwasserabgabe als „Paradestück“ bundesdeutscher Umweltpolitik nicht verschont geblieben. Bereits die ursprüngliche Fassung der Abwasserabgabe kannte solche „politischen Elemente“, und vier Novellierungen (zuletzt 1994) seit Verabschiedung des Abwasserabgabengesetzes 1976 haben fast keine Regelung unangetastet gelassen. Die Summe dieser Veränderungen hat aus ökonomischer Perspektive stets eine weitere Verwässerung der - ohnehin von Anfang an eingeschränkten - Anreizwirkung bedeutet.

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