Datum: Mai 2010

Bancho Banov, Klaus Mackscheidt

FiFo / Mai 2010 / Diskussionsbeitrag, FiFo

Abstract
Mitgliedzwang in Kollektiven wird mit dem Argument verteidigt, dass nur so
der gewöhnlich unerfahrene Kunde einer beruflichen Leistung vor schadhafter
Arbeit mit eventuell katastrophalen Folgen geschützt sei: die Zwangsmitgliedschaft
als typischer Fall zur Aufhebung oder Abmilderung asymmetrischer Informationen.
Die Gefahr ist jedoch immer immanent, dass eher berufliche Kartelle
zur Absicherung eines gesichert hohen Einkommens der Mitglieder entstehen
und die Gesellschaft somit wegen der Einschränkung des Wettbewerbs einen
Wohlfahrtsverlust erleidet. In diesem Beitrag wird gezeigt, dass es neben
den Grundtypen der Zwangsmitgliedschaft noch viele andere versteckte Typen
der Mitgliederexklusivität gibt, die den Kollektivmitgliedern finanzielle und statusmäßige
Vorteile gewähren, die insgesamt aber zulasten der Wohlfahrt aller
übrigen Gesellschaftsmitglieder gehen. Zum Abschluss wird gezeigt, dass die
Ausbeutung der breiten Gesellschaft durch die Berufs- und Parteielite in den
Zentralverwaltungswirtschaften ein typischer Fall der angewandten Kollektivgütertheorie
ist und längst vorher hätte entdeckt werden können.

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