Datum: März 2018

Caroline-Antonia Hummel, Léa Lamouroux, Michael Thöne

FiFo/ März 2018/ Gutachten, FiFo-Köln

Abstract
Das  Ministerium  der  Finanzen  des  Landes  Brandenburg  hat  das  FiFo Köln 2017 mit  einer  finanzwissenschaftlichen  Begutachtung  des  brandenburgischen  kommunalen  Finanzausgleichs beauftragt. Begleitet wurde das Gutachten durch eine kontinuierliche, vertiefende Diskussion der Ergebnisse mit dem Beirat für denkommunalen Finanzausgleich. Anlass  für  die Begutachtung  sind  die  Überprüfungspflichten  für  das  Ausgleichsjahr  2019.  Nach  dem Brandenburgischen  Finanzausgleichsgesetz  (BbgFAG)  bestehen  in  einem  mindestens  dreijährlichen Turnus Überprüfungspflichten:
1) für die Hundertsätze nach § 3 Abs. 1 BbgFAG (Verbundquoten) gemäß § 3 Abs. 4BbgFAG,
2) für die Hundertsätze nach § 5 Abs. 3 BbgFAG (Teilschlüsselmassen für kommunale Gruppen) ge-mäß § 3 Abs. 4BbgFAG und
3) für die Hauptansatzstaffel nach § 8 Abs. 2 gemäß § 8 Abs. 3 BbgFAG.

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