Datum: Juni 2015

Anna Rauch, Caroline-Antonia Hummel, Eva Gerhards, Michael Thöne

FiFo/ Juni 2015/ Bericht, FiFo-Köln

Abstract
Vor dem Hintergrund der Finanzausgleichs-Überprüfungspflichten für das Ausgleichsjahr 2016 fertigte das FiFo im Auftrag des Ministeriums für Finanzen des Landes Brandenburg eine finanzwissenschaftliche Begutachtung des brandenburgischen kommunalen Finanzausgleichs an. Schwerpunkte der Untersuchung waren die Verbundquote, die Teilschlüsselmassen, die Hauptansatzstaffel sowie der 2014 eingeführte Sonderlastenausgleich Jugendhilfe. Im Gutachten werden diesbezüglich folgende Empfehlungen ausgesprochen:
• Die aktuelle Ausgestaltung des Verbundquotensystems ist nicht zu beanstanden. Allein der Negativtrend des Symmetriekoeffizienten seit 2008 könnte eine zukünftige Erhöhung der Verbundquote zugunsten der kommunalen Ebene nahelegen.
• Die gegenwärtige Bemessung der Teilschlüsselmassen ist angemessen. Zwischen Gemeinden und Landkreisen herrscht eine in etwa aufgaben- bzw. ausgabensymmetrische Verteilung der Einnahmen.
• Für die Ausgestaltung der Hauptansatzstaffel werden zwei Optionen vorgeschlagen: a) Anpassung auf Basis der empirisch basierten Staffeln, b) keine Modifikation der bestehenden Hauptansatzstaffel. Variante a) hätte in erster Linie – wenig gravierende – Auswirkungen auf die allgemeinen Schlüsselzuweisungen für Gemeinde-aufgaben und damit verbunden auch auf die investiven Schlüsselzuweisungen an Gemeinden sowie Schlüssel-zuweisungen an Landkreise
• Der neu eingeführte, im Gutachten als hybrid bezeichnete Sonderlastenausgleich, der pauschaliert auf größenbedingte relative Belastungen der Kommunalhaushalte durch Jugendhilfe fokussiert, kann lediglich so lange funktionieren, wie er nur einen kleinen Anteil der Kosten ersetzt. Bei einem wachsenden Mittelanteil ist ein konventioneller Ausgleich überlegen. Aus der momentanen Symmetriebetrachtung der Finanzierung des SLA kann keine zwingende Handlungsnotwendigkeit abgeleitet werden, wenngleich u. a. die Dynamik der HzE-Ausgaben am aktuellen Rand ein Indiz dafür ist, dass bei einer Fortschreibung des aktuellen Trends eine Ausdehnung des SLA durch Landesmittel zukünftig (mit-)finanziert werden sollte.

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