Finanzwissenschaftliches Gutachten zur Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs in Brandenburg für das Ausgleichsjahr 2019
Caroline-Antonia Hummel, Léa Lamouroux, Michael Thöne
FiFo/ März 2018/ Gutachten, FiFo-Köln
Abstract
Das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg hat das FiFo Köln 2017 mit einer finanzwissenschaftlichen Begutachtung des brandenburgischen kommunalen Finanzausgleichs beauftragt. Begleitet wurde das Gutachten durch eine kontinuierliche, vertiefende Diskussion der Ergebnisse mit dem Beirat für denkommunalen Finanzausgleich. Anlass für die Begutachtung sind die Überprüfungspflichten für das Ausgleichsjahr 2019. Nach dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG) bestehen in einem mindestens dreijährlichen Turnus Überprüfungspflichten:
1) für die Hundertsätze nach § 3 Abs. 1 BbgFAG (Verbundquoten) gemäß § 3 Abs. 4BbgFAG,
2) für die Hundertsätze nach § 5 Abs. 3 BbgFAG (Teilschlüsselmassen für kommunale Gruppen) ge-mäß § 3 Abs. 4BbgFAG und
3) für die Hauptansatzstaffel nach § 8 Abs. 2 gemäß § 8 Abs. 3 BbgFAG.
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