Datum: März 2013

Anna Rauch, Caroline-Antonia Hummel, Michael Thöne

FiFo/ März 2013/ Gutachten, FiFo-Köln i.A. IM NRW

Abstract
Finanzausgleichsfragen sind naturgemäß Streitfragen. Dies gilt für das Gemeindefinanzierungsgesetz in Nordrhein-Westfalen ebenso wie für die kommunalen Finanzausgleiche in vielen anderen Ländern. Wo vertikal zwischen Land und kommunaler Familie einerseits und horizontal zwischen den Kommunen an-dererseits knappe Gelder verteilt werden, darf allgemeinesEinverständnis mit bestimmtenMittelalloka-tionen nicht erwartetwerden, solange alternative Verteilungsmechanismen auch abweichende Vertei-lungsergebnisse möglich erscheinen lassen. Gerade wenn alle betroffenen Gruppen unter –teils sehr großen –fiskalischen Defiziten leiden und sich entsprechendenKonsolidierungsforderungen gegenüber sehen, ist völlige Einmütigkeit in Finanzausgleichsfragen nicht zu erwarten. Gleichwohl sieht sich der Gesetzgeber in der Pflicht, einen gerechten Finanzausgleich zu implementieren. Um mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz ein Ergebnis zu erreichen, das bedarfsgerecht ist und zudem von den Betroffenen –wenn auch nicht unbedingt einstimmig –als ausgewogen und fair akzeptiert wer-den kann, müssen ineinem ersten Schritt die Tatsachen weitestmöglich geklärt werden. Unter Zuhilfe-nahme wissenschaftlicher Expertise werden die Daten und Rahmenbedingungen erfasst, die objektiven Notwendigkeiten werden identifiziert und so präzise wie möglich quantifiziert, schließlich werden die geeigneten Ausgestaltungsoptionen für einenbedarfsgerechten kommunalen Finanzausgleich dargestellt und hinsichtlich ihrer instrumentellen Vor-und Nachteile bewertet. Die Weiterentwicklung des Finanz-ausgleichs mit begleitender Unterstützung durch wissenschaftliches Know-how hat in Nordrhein-Westfalen eine lange Tradition. In diese Tradition stellt sich das vorliegende Gutachten. Es beantwortet Fragen nach der Angemessenheit und der (Bedarfs-)Gerechtigkeit einzelner Gestaltungsparameter des Finanzausgleichs im Rahmen des-sen, was die Wissenschaft beantworten kann. Im Gutachten wird deutlich, dass die finanzwissenschaftli-che Analyse manche der aufgeworfenen Fragen nur bis zu einem bestimmten Punkt beantworten kann, ab dem originär politische Weichenstellungen notwendig werden. Im Sinne guter wissenschaftlicher Politikberatung versucht das Gutachten, diese Grenze stets transparent zu machen.

 

 

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