Datum: Juli 1999

Michael Thöne, Christian Jacobs


FiFo / Juli 1999 / Gutachten, FiFo

Abstract
Die Notwendigkeit, die unterschiedliche Finanzkraft der Länder durch einen Länderfinanzausgleich

angemessen auszugleichen, ist unumstritten – nicht aber die Gestaltung dieses Ausgleichs.
Eine Umverteilung von Finanzmitteln der finanzkräftigen Länder zu den finanzschwachen wirft
die Frage nach dem „Auf welche Weise?“, vor allem aber nach dem „Wieviel?“ auf und ist damit
naturgemäß ein konfliktbeladenes Unterfangen.
Das Gutachten, das vom Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der Universität zu Köln
im Auftrag des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt wurde, hält bewußt
Abstand von der aktuellen verfassungsrechtlichen Kontroverse über den Länderfinanzausgleich
und versucht statt dessen, der Reformdiskussion von finanzwissenschaftlicher Seite weitere Impulse
zu geben. Aus dieser Perspektive ist die Frage, ob und wo der Länderfinanzausgleich verfassungsgemäß
oder verfassungswidrig ist, nachrangig: Auch Regelungen, die als verfassungskonform
anerkannt werden, sind nicht notwendigerweise gute Regelungen.
Zunächst konkretisiert das FiFo-Gutachten die Anforderungen an einen nach ökonomischen
Kriterien rationalen Länderfinanzausgleich (LFA). Diese werden im Anschluß in einer detaillierten
Analyse des gegenwärtigen Systems genutzt. Im Mittelpunkt der Analyse stehen dabei die
horizontale Verteilung der Gemeinschaftsteuern, der Länderfinanzausgleich i.e.S. und zwei Elemente
des sekundären vertikalen Finanzausgleichs, die Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen
und die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen wegen überdurchschnittlich
hoher Kosten politischer Führung und der zentralen Verwaltung.1 Auf Grundlage der
Analysebefunde entwickelt das Gutachten mehrere Vorschläge für eine Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs.

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