Datum: März 2000

Michael Thöne

FiFo / März 2000 / Diskussionsbeitrag, FiFo

Abstract
Eine erste Fassung des vorliegenden Papiers ist parallel zu der FiFo-Studie entstanden, die 1998/99 im Auftrag des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums eine finanzwissenschaftliche Überprüfung und Bewertung des Länderfinanzausgleichs lieferte. In dieser Untersuchung* werden (u. a.) zur Verbesserung der Anreize zur Pflege der eigenen Steuerquellen drei Reformklassen vorgestellt, die – wenn auch in verschiedenen Abstufungen – jeweils tief greifende Änderungen des geltenden Finanzausgleichssystem erforderlich machen. In den Diskussionen mit dem Finanzministerium während der Ausarbeitung des Studie wurde auch zu überprüfen angeregt, ob und wie ein einfacher Selbstbehalt für zusätzliche Einnahmen der Zweck der Anreizverbesserung dienen könnte. Dieser hätte vor allem – so die ursprüngliche Annahme – den großen politischen Vorteil, dass eine Anreizverbesserung herbeigeführt werden könnte, ohne dass der Länderfinanzausgleich von Grund auf hätte reformiert werden müssen. Ein Selbstbehalt hätte damit nicht die Preisgabe mühsam gefundener (Verteilungs-) Kompromisse erforderlich gemacht. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht abzusehen, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem LFA-Urteil von 11.11.1999 ohnehin eine Finanzausgleichsreform fordern würde. Unabhängig von politischen Überlegungen stellt sich natürlich auch grundsätzlich die Frage, ob ein Selbstbehalt eine sinnvolle technische Alternative zu Neugestaltungen des Tarifs und der Mindestauffüllung bei einer LFA-Reform bieten kann. Der Selbstbehalt wird aber auch jetzt noch als „kleine“ Reformoption diskutiert, da die Vorgaben des Verfassungsgerichts eine kaum veränderte Beibehaltung der für die Anreizfeindlichkeit des Finanzausgleichs primär verantwortlichen Umverteilungsstufen (Umsatzsteuerausgleich und zentraler LFA-Tarifmechanismus) durchaus ermöglicht. Somit ist auch die Frage noch offen, ob der Selbstbehalt im Rahmen einer konfliktmindernden Strategie zur Herstellung einer (gewissen) Anreizfreundlichkeit des Finanzausgleichs dienen kann, wenn es zur „großen“ Reform politisch nicht reichen sollte. In der vorliegenden, überarbeiteten und erweiterten Fassung skizziert das Diskussionspapier eine (vorläufige) Antwort auf diese Fragen. Das Papier ist als Gedankenskizze und als Ergänzung zur o. g. Studie zu verstehen. Letzteres auch, weil streckenweise auf die dort entwickelten Argumentationen und Reformmodelle verwiesen wird, ohne dass diese hier noch einmal dargestellt werden.

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