Datum: Februar 2000

Bodo Linscheidt 

FiFo / Februar 2000 / Diskussionsbeitrag, FiFo

Abstract
Für die Bewältigung von Umweltproblemen liefert die neoklassische Umweltökonomik einen theoretischen Analyserahmen, der sich durch eine eindeutige Rollenverteilung zwischen Staat und Wirtschaft auszeichnet. Umweltgüter weisen meist einen hohen Öffentlichkeitsgrad auf, der eine marktliche Bereitstellung verhindert. Auch wenn jeder Einzelne mehr Umweltqualität wünscht, trägt er aufgrund des Trittbrettfahrerproblems nicht freiwillig dazu bei. Zur Bewältigung dieses Rationalitätsdilemmas bedarf es in einer Marktwirtschaft des Staates, der die individuellen Präferenzen nach öffentlichen Gütern befriedigt. Für die Umweltpolitik bedeutet dies, daß der Staat bestimmte Schutzziele definiert und über einen geeigneten gesetzlichen Rahmen - z.B. eine Lenkungsabgabe - verwirklicht. Die privaten Wirtschaftssubjekte haben dabei keine aktiv gestaltende Rolle und passen sich lediglich an die neuen Preisrelationen an. Diese ökonomische Sichtweise umweltpolitischer Aufgabenerfüllung weist eine hohe Übereinstimmung mit dem traditionellen staatsrechtlichen Leitbild auf, das unsere gegenwärtige Verfassung prägt. Der Staat hat danach - insbesondere seit Einführung des Art. 20 a GG - die Verantwortung für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Die Durchsetzung dieser Schutzpflicht erfolgt nach dem Rechtsstaatsprinzip auf der Grundlage verfassungsmäßig erlassener Gesetze. Diese werden über ein formalisiertes und in seinen Spielräumen beschränktes Verfahren von der Verwaltung umgesetzt, so daß sich ein verbindlicher hoheitlicher Rahmen für das individuelle Verhalten ergibt. Bürger und Unternehmen wirken bei diesem Prozeß der Gesetzgebung und Umsetzung lediglich im Rahmen allgemeiner demokratischer Partizipationsrechte mit.


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