Überprüfung des vertikalen und horizontalen Finanzausgleichs im Freistaat Thüringen
Die angemessene Finanzausstattung der Thüringer Kommunen nach Art. 93 der Thüringer Verfassung sowie die interne Verteilung der Finanzausgleichsmasse ist keine statisch zu beurteilende Frage. Vielmehr kommt der Freistaat seiner Aufgabe, den kommunalen Finanzausgleich zu überprüfen und weiterzuentwickeln dauerhaft nach.
Das FiFo Köln überprüft im Auftrag des Freistaats Thüringen die Angemessenheit und Bedarfsgerechtigkeit der Kommunalfinanzierung durch das Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG). Dem genauen Blick auf die Finanzierung gemeindlicher und kreislicher Aufgaben im Einzelnen schließt sich die Überprüfung der summenmäßigen Mittelzuweisung an Kreisaufgaben einerseits und Gemeindeaufgaben andererseits an.
Ergänzend zu der Überprüfung innerhalb der kommunalen Sphäre wird auch der vertikale Finanzausgleich zwischen dem Freistaat und der kommunalen Familie überprüft. Das umfasst die Überprüfung des Partnerschaftsgrundsatzes sowie der finanziellen Mindestausstattung für die Kommunen.
Auftraggeber | Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales |
Bearbeiter | Dipl.-Vw. Eva Gerhards, Dr. Bernhard Koldert, Dr. Michael Thöne, Fabian Schrogl, MSc |
Status | laufend |
Veröffentlichungen |

